Gaspreise in Wörth am Main
In Wörth am Main ist es schon seit 2006 möglich, auch den Gaslieferanten zu wechseln. Inzwischen konnten sich unzählige neue Gasanbieter auf dem Marktplatz Deutschland durchsetzen, viele örtliche Gasprovider haben ihr Versorgungsgebiet erweitert und versorgen ebenfalls fern ab ihres Ursprungsgebietes Haushalts- und Industriekunden mit Gas. Dieser Tage kann jeder Haushalt im Schnitt zwischen 33 Gaslieferanten auswählen. Ein Wechsel des Gasanbieters rechnet sich immer. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann man je Jahr rund 500 Euro Gaskosten durch den Wechsel sparen.
Erst durch die Trennung des Gaspreises vom Ölpreis ist dieses möglich geworden. Der Gaspreis für private Abnehmer darf nicht mehr unmittelbar an den Preis des Erdöls gebunden sein. Dieses ergeht sich aus einem Urteil des BGH, der damit am 24. März 2010 die Rechte der Kunden stärkte. Im Urteil hiess es, die ausschließliche Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Abnehmer unangebracht. Auf jeden Fall müssten die Versorger die Kosten transparenter darstellen. Seit den 60er Jahren bestand die Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis. Darum wirkten sich Anstiege des Ölpreises mit Verspätung immer auch auf den Gaspreis aus. In diesem Fall handelte es sich allerdings um eine Abmachung zwischen den Gaserzeugern und den Lieferanten und keinesfalls um ein Gesetz. Vor dem Hintergrund steigender Strom- und Gaspreise geriet diese Vereinbarung mehr und mehr in die Kritik, weil mit ihr Preissteigerungen häufig pauschal gerechtfertigt wurden - egal ob die tatsächlichen Preise für Gas stiegen oder nicht.
Der Wechsel des Gasanbieters ist kinderleicht zu verwirklichen. Sie vergleichen anhand unseres Gasrechners die Tarife der Gasprovider für Wörth am Main. Hierbei können Sie die Vergleichskriterien auf Ihren Anspruch zuschneiden. Nachdem Sie Ihren Wunschtarif aufgespürt haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft alles Weitere automatisch ab. Sie haben jedoch ein zweiwöchiges Recht, den Auftrag zu annullieren. Die Formalien erledigt der neue Gasversorger.